Podologie
Die Podologie beschreibt die Lehre des Fußes und der Beruf des/der Podologen/in ist als nichtärztlicher Heilberuf anerkannt.
Die Berufsbezeichnung Podologe/in ist seit 2002 gesetzlich geregelt. Es dürfen sich nur noch solche Personen „Medizinischer Fußpfleger“ nennen, die im Besitz einer staatlichen Erlaubnis-urkunde zur Führung der Berufs-bezeichnung sind. Das, in einer zwei-jährigen Vollzeitausbildung erworbene Fachwissen, befähigt den/die Podologen/in, in der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fuß-erkrankungen in Zusammenarbeit mit Ärzten sowie Orthopädie-Schuh-machermeistern zur Gesunderhaltung oder zur Gesundwerdung der Füße beizutragen.
Unsere Leistungen für sie:
Besonders Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker sind auf die fachgerechte Fußbehandlung des/der Podologen/in angewiesen.
Kassenzulassung